Düngeverordnung

  • Erfolg für die Landwirtschaft: Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung beschlossen!


    Erfolg für die Landwirtschaft: Stoffstrombilanz-Verordnung aufgehoben

    Seit dem 8. Juli 2025 ist die Stoffstrombilanz-Verordnung offiziell außer Kraft gesetzt. Damit entfällt für landwirtschaftliche Betriebe die bisher verpflichtende Erstellung der Stoffstrombilanz – ein bedeutender Schritt in Richtung Bürokratieabbau und praxisgerechtere Düngevorgaben.

    Die Bundesregierung reagiert mit dieser Entscheidung auf den langjährigen Druck aus der landwirtschaftlichen Praxis und die konsequente Arbeit der Berufsvertretungen. Der Bauernverband hat sich mit Nachdruck für eine Vereinfachung des Düngerechts eingesetzt und diesen Erfolg maßgeblich mitgestaltet.

    Für Betriebe bedeutet die Aufhebung eine spürbare Entlastung: Die aufwendige Datenerfassung und Dokumentation von Nährstoffströmen sowie die verpflichtende Bilanzierung entfallen. Das spart Zeit, reduziert Bürokratie und schafft mehr Raum für das Wesentliche – die landwirtschaftliche Arbeit.

    Der Bauernverband bleibt auch weiterhin aktiv: Noch ist unklar, welche neuen Anforderungen künftig gelten und wie sich die Änderung auf angrenzende Regelungen wie die Düngeverordnung oder die Konditionalität auswirkt. Sobald hierzu Klarheit besteht, werden wir Sie an dieser Stelle umfassend informieren.

    Dieser Erfolg zeigt: Engagierte Interessenvertretung zahlt sich aus. Der Bauernverband steht fest an der Seite der Landwirte – für eine praxisnahe, zukunftsfähige Landwirtschaft.

  • Stellungnahme zur DüVO! Jetzt aktiv werden!

    Die Verabschiedung der veränderten Düngeverordnung ist das falsche Signal. Gewässerschutz ist wichtig, aber eine bedarfsgerechte Düngung von Zwischenfrüchten und Kulturpflanzen steht dem nicht entgegen. Gemäß § 42 UVPG ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dazu verpflichtet, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Referentenentwurf der Verordnung durchzuführen. Dort kann und sollte sich jeder Betroffene beteiligen, dessen Belange durch den Entwurf berührt werden. Das kann entweder schriftlich an das Ministerium erfolgen:

    Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Referat 711, Rochusstr. 1, 53123Bonn

    zum Stichwort: ‚Umweltbericht‘.

    Außerdem können Sie Ihre Stellungnahme unter dem gleichen Stichwort an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an 0228/995294262 gesendet werden.

    Die Frist der Beteiligung endet am 2. April 2020. Grundsätzlich sollte sich jeder Betrieb äußern und seine Betroffenheit durch die Neuauflage der Düngeverordnung darstellen. Bitte senden Sie deshalb eine individuelle Stellungnahme an das Ministerium. Einheitliche Stellungnahmen von verschiedenen Landwirten werden als eine Einzige angesehen, deshalb sollte kein Vordruck verwendet werden. Als Hilfestellung bieten wir eine kleine Argumentationshilfe an. Die Verordnung soll bereits am 3. April beraten werden, deshalb kann ggf. eine Nicht-Berücksichtigung von Stellungnahmen bei weiteren Schritten hilfreich sein.