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Workshop‑Reihe „Hofzukunft“ bietet Orientierung für die Gestaltung von Hofübergabe und Hofübernahme
- Einladung zur kostenfreien Infoveranstaltung
In vielen landwirtschaftlichen Familienbetrieben stellt die Hofnachfolge eine der wichtigsten und zugleich sensibelsten Zukunftsentscheidungen dar. Um Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern wie auch potenziellen Hofübernehmenden eine fundierte Orientierung zu ermöglichen, wird im Frühjahr 2026 die neue Workshop‑Reihe „Hofzukunft“ angeboten. Sie richtet sich an Menschen, die entweder vor der Aufgabe stehen, ihren Hof zu übergeben, oder mit dem Gedanken spielen, einen Betrieb zu übernehmen und diesen in eine selbst gestaltete Zukunft zu führen.
Im Mittelpunkt der Workshops steht die Frage nach dem persönlichen „Warum“ – warum jemand die Verantwortung des Betriebs an die nächste Generation übergeben möchte oder warum eine Übernahme überhaupt erstrebenswert ist. Diese grundlegende Auseinandersetzung bildet die Basis für einen individuellen Prozess, der im Verlauf der drei Module vertieft ausgearbeitet wird. Dabei geht es nicht allein um die familiären und betrieblichen Überlegungen, sondern ebenso um wirtschaftliche und rechtliche Aspekte, die häufig erst im konkreten Übergabeszenario sichtbar werden. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer entwickelt Schritt für Schritt ein eigenes Zukunftsbild, das Orientierung und Klarheit für die nächsten Etappen bietet. Die Moderation übernehmen Ludwig Eickelpasch von initiative+entwicklung und Dr. Martin Timmermann vom Institut für Mensch‑ und Organisationsentwicklung, die beide langjährige Erfahrung in der Begleitung landwirtschaftlicher Veränderungsprozesse mitbringen. Unterstützt werden sie dabei vom Kreisbauernverband Werra‑Meißner e. V. und der Universität Kassel.
Die Workshop‑Reihe verteilt sich auf drei Doppeltermine im April, Mai und Juni 2026. Die Module beginnen jeweils am ersten Tag um 10:00 Uhr und enden am zweiten Tag um 14:00 Uhr, sodass zwischen intensiven Arbeitsphasen ausreichend Raum bleibt, das Erarbeitete zu reflektieren und auf die eigene betriebliche Situation zu übertragen. Ergänzend erhalten die Teilnehmenden nach Abschluss der Reihe eine persönliche Begleitung, die den Übergang von der Planung in die Umsetzung erleichtern soll. Darüber hinaus ist ein monatliches Online‑Netzwerk vorgesehen, das sowohl Nachfolgesuchenden als auch zukünftigen Hofübernehmenden und fachlichen Expertinnen und Experten eine kontinuierliche Austauschplattform bietet.
Zur Vorbereitung lädt das Organisationsteam alle Interessierten zu einer kostenfreien Informationsveranstaltung ein, die am 27. Februar 2026 von 10:00 bis 14:00 Uhr stattfindet. Dort werden Inhalte und Ablauf ausführlich vorgestellt, außerdem besteht Gelegenheit, Fragen zu stellen und Erwartungen zu klären. Die Teilnahme an dieser Informationsrunde ist nicht verpflichtend, wird jedoch ausdrücklich empfohlen, um einen ersten Eindruck der methodischen und inhaltlichen Ausrichtung zu gewinnen.
Die Gebühr für die auf die Infoveranstaltung folgende Workshop‑Reihe beträgt 1.500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, wobei Ausgaben für Verpflegung und Übernachtung nicht enthalten sind. Anmeldungen werden bis zum 18. Februar 2026 in der Geschäftsstelle des KBV Werra-Meißner unter Telefon: 05651‑745660 oder unter info@kbv‑werra‑meissner.de entgegengenommen.


Erfolg für die Landwirtschaft: Stoffstrombilanz-Verordnung aufgehoben
Seit dem 8. Juli 2025 ist die Stoffstrombilanz-Verordnung offiziell außer Kraft gesetzt. Damit entfällt für landwirtschaftliche Betriebe die bisher verpflichtende Erstellung der Stoffstrombilanz – ein bedeutender Schritt in Richtung Bürokratieabbau und praxisgerechtere Düngevorgaben.
Die Bundesregierung reagiert mit dieser Entscheidung auf den langjährigen Druck aus der landwirtschaftlichen Praxis und die konsequente Arbeit der Berufsvertretungen. Der Bauernverband hat sich mit Nachdruck für eine Vereinfachung des Düngerechts eingesetzt und diesen Erfolg maßgeblich mitgestaltet.
Für Betriebe bedeutet die Aufhebung eine spürbare Entlastung: Die aufwendige Datenerfassung und Dokumentation von Nährstoffströmen sowie die verpflichtende Bilanzierung entfallen. Das spart Zeit, reduziert Bürokratie und schafft mehr Raum für das Wesentliche – die landwirtschaftliche Arbeit.
Der Bauernverband bleibt auch weiterhin aktiv: Noch ist unklar, welche neuen Anforderungen künftig gelten und wie sich die Änderung auf angrenzende Regelungen wie die Düngeverordnung oder die Konditionalität auswirkt. Sobald hierzu Klarheit besteht, werden wir Sie an dieser Stelle umfassend informieren.
Dieser Erfolg zeigt: Engagierte Interessenvertretung zahlt sich aus. Der Bauernverband steht fest an der Seite der Landwirte – für eine praxisnahe, zukunftsfähige Landwirtschaft.
solch eine Ausbringung schlichtweg gefährlich.
Um zu sehen, welche Schläge die erforderliche Hangneigung aufweisen, kann im Geobox-Viewer Hessen (https://geobox-i.de/GBV-HE/)
die entsprechende Karte eingesehen werden.
(https://beteiligungsportal.hessen.de/.../themen/1004420...).
Weitergehende Informationen finden Sie hier:
https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2024-07/hinweise_zur_meldung.pdf
https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2024-07/antrag_6_3duev-einzbesond.pdf
