Aktuelles
In Hessen wurde bei inzwischen zehn Wildschweinen ASP nachgewiesen.
Um einen möglichen Seucheneintrag früh zu erkennen, ist es wichtig, dass Indikatorschweine, als tot aufgefundene Wildschweine, Unfallwildschweine oder schwerkranke Tiere untersucht werden.Diese sollen die Jagdausübungsberechtigten beproben und die Proben möglichst zeitnah zur Untersuchung einsenden. Die Materialien für die Probenahme werden beim zuständigen Veterinäramt ausgegeben. Die Proben können beim zuständigen Veterinäramt abgegeben werden oder mit bereits voradressierten Umschlägen für den Absender kostenfrei direkt an das Hessische Landeslabor verschickt werden. Je Probe erhalten die Jagdausübungsberechtigte eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro. Aufgrund der aktuellen Fälle von ASP in Hessen sollten die Kadaver der beprobten Tiere auch in ASP-freien Gebieten mittels dichter Plane mit Gewichten vor Verschleppungsgefahren und dem Zugriff von Wildschweinen gesichert werden. Bei einem positiven Nachweis erfolgt die Bergung der Kadaver durch speziell dafür ausgebildete Bergeteams im Auftrag der zuständigen Veterinärbehörde.
Was müssen alle Schweinehalter jetzt tun?
Alle hessischen Schweinehalter sind jetzt aufgefordert, ihre Betriebe auf die richtigen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, um einen Eintrag in den eigenen Bestand zu verhindern. Als Hilfestellung könne die ASP-Risikoampeln (konventionell und für Offenstallhaltungen) genutzt werden. Sie dienen der eigenen Überprüfung (keine Weiterleitung an Behörden, ersetzt nicht die behördliche Kontrolle). Aus diesem Grund ist eine ehrliche Beantwortung der Fragen entscheidend, um auch wirklich Schwachstellen im eigenen Betrieb und somit ein erhöhtes Risiko des ASP-Eintrages zu identifizieren. Es empfiehlt sich generell für Betriebe mit Freiland- und Offenstallhaltung Kontakt mit den zuständigen Behörden aufzunehmen, um nötige Maßnahmen für den Seuchenfall abzustimmen.
Wichtig: Halten Sie Ihre Meldungen bei der Tierseuchenkasse unbedingt aktuell!
Weiterführende Informationen:
Aktuelle Karte
Infos des Hessischen Landwirtschaftsministeriums
Aktuelle Infos des Bauernverbandes zur ASP
Merkblatt zur Beprobung von Indikatortieren
solch eine Ausbringung schlichtweg gefährlich.
Um zu sehen, welche Schläge die erforderliche Hangneigung aufweisen, kann im Geobox-Viewer Hessen (https://geobox-i.de/GBV-HE/)
die entsprechende Karte eingesehen werden.
(https://beteiligungsportal.hessen.de/.../themen/1004420...).
Weitergehende Informationen finden Sie hier:
https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2024-07/hinweise_zur_meldung.pdf
https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2024-07/antrag_6_3duev-einzbesond.pdf
Wie verhalte ich mich bei einem Wildschaden richtig? Wie melde ich ihn und welche Fristen gibt es? Wir unterstützen Sie gern bei Fragen: 05651-745660.
Unter folgendem Link gelangen Sie außerdem zu einer Erklärung zum Ablauf der Wildschadensanmeldung (Dr. Lissmann, ö.b.v.SV): Meldefristen - Meine Website (lissmann.eu)
Unter dem Reiter "Richtwerte" finden Sie die Orientierungswerte zur Ermittlung von Aufwuchsschäden.
Wir haben eine Muster-Stellungnahme für das Planfeststellungsverfahren erstellt, die wir unseren Mitgliedern kostenlos zu Verfügung stellen.
Bitte wenden Sie sich unter 05651- 745660 an die Geschäftsstelle und fordern die Muster-Stellungnahme an.
Der Kreisbauernverband Werra-Meißner e.V. lädt alle Mitglieder herzlich zur
Mitgliederversammlung am
Mittwoch, 13.03.2024 um 19.30Uhr
im E-Werk Eschwege, Mangelgasse 19,
ein.
Neben den Verbandsregularien und einem agrarpolitischen Überblick des vergangenen Jahres stellen wir Ihnen die Kindergartenverpflegung des Kreisbauernverbands und die Markthalle Werra- Meißner vor. Wussten Sie eigentlich, dass sich unsere Landwirtinnen und Landwirte aktiv im Kampf gegen den Krebs einsetzen? Wir informieren Sie über die Big Challenge, die am 15.06.2024 im Werra-Meissner-Kreis stattfindet !
Außerdem präsentieren wir Ihnen unsere Öffentlichkeitsarbeit und lassen unser 75-jähriges Jubiläum Revue passieren.
Wir freuen uns, dass wir als Gastredner Dr. Rainer Langner, Vorstandsvorsitzender Vereinigte Hagelversicherung, zu „Sustainable Finance, EU Taxonomie, Klimawandel – Wer mit Fremdkapital investieren möchte, muss zukünftig auch Klimaziele erfüllen.“ gewinnen konnten.
Das Küchenteam der KiTa „Abenteuerland“ um Küchenleiter Tobias Mooy bietet leckere regionale Snacks zur Stärkung an.
Sehr geehrte Mitglieder,
das Planfeststellungsverfahren für SüdLink ist eröffnet.
Den genauen Verlauf können Sie vollständig im Internet unter
Netzausbau - Leitungsvorhaben anschauen. Klicken Sie dazu auf der sich neu öffnenden Seite netzausbau.de auf "Plan und Unterlagen". Dann öffnet sich ein neues Menü, dort klicken Sie auf "Teil C - Technik und Trassierung". Jetzt startet der Download der Datei.
Alternativ können Sie die entsprechenden Karten am Ende des Beitrags herunterladen. Dort können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen und Ihre Betroffenheit prüfen.
Falls Sie betroffen sind, bieten wir Ihnen an, in einem persönlichen Gespräch eine individuelle Stellungnahme für Sie zu verfassen. Rufen uns gerne an, wenn Sie dabei Unterstützung benötigen.
Dazu haben wir folgende Termine für Sie reserviert:
Montag, 11.03.24
Freitag, 15.03.24
Sonntag, 17.03.24
Montag, 25.03.24
Bitte informieren Sie auch Kolleginnen und Kollegen.
Wahlweise finden Sie ab Montag, den 11.03.2024 an dieser Stelle eine Stellungnahme, die Sie herunterladen und selbst ergänzen können.
Sie erreichen uns telefonisch unter Tel. 05651-745660 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Pläne der Bundesregierung zur Abschaffung der Kfz-Steuerbefreiung sowie des Agrardiesels im Dezember 2023 führten zu enormen Bauernprotesten.
Die Protestaktionen haben einen großen Rückhalt in der Bevölkerung erfahren und sind in der Politik angekommen.
Wir freuen uns daher sehr, Sie sowie interessierte Familienmitglieder und Mitarbeiter zu einem Vortrag des
einzuladen.
Im Anschluss an die Veranstaltung wird ein kleiner Imbiss gereicht. Wir möchten Sie daher bitten, sich bis Freitag, den 09. Februar 2024 (vormittags) bei uns anzumelden.
Auf Wirken des Hessischen Bauernverbandes hin wurde ein Erlass veröffentlicht, der die Ausbringung von organischen und mineralischen Dünger auf gefrorenen Boden regelt:
Nach § 5 Abs. 1 der Düngeverordnung
ist das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen
Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln verboten,
wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist.
Hiervon abweichend dürfen Kalkdünger mit einem Gehalt von weniger als 2 % Phosphat auf gefrorenem Boden aufgebracht werden, soweit ein Abschwemmen in oberirdische Gewässer oder auf benachbarte Flächen nicht zu besorgen ist.
Unschädlich, und somit nicht zu beanstanden, ist ein Anfrieren (leichtes Überfrieren) des Bodens durch Nachtfrost lediglich von der Oberfläche her, sofern der Boden durch Auftauen in Folge der Aufbringung oder durch wieder ansteigende Temperaturen am Tag des Aufbringens aufnahmefähig wird und ein Abschwemmen in oberirdische Gewässer oder auf benachbarte Flächen nicht zu besorgen ist.
Ein Verstoß liegt vor, wenn der Boden im Verlauf des Tages weniger als 20 cm frostfrei geworden ist.
Auch wenn die Regierung teilweise Zugeständnisse macht, bleibt unsere Forderung klar eine vollständige Rücknahme der Streichungen von Agrardieselvergütung und Kfz-Steuerbefreiung.
Die Aktionswoche wird deshalb in vollem Umfang stattfinden.
Unser Programm:
08.01.2024 - Landesweite Sternfahrt mit Traktoren in die Landeshauptstadt Wiesbaden
4.00 Uhr Abfahrt Werra-Meißner-KreisSammelpunkt: Berneburg, Feldweg Richtung Stall von Stefan Gonnermann
Strecke:
- B 27 bis Bad Hersfeld
- B 62 bis Alsfeld
- B 49 bis Grünberg
- L 3007 bis Hessenbrückenhammer
- L 3481 bis Lich
- L 3053 bis Butzbach
- B 3 bis Nieder- Weisel
- L 3056 bis Ziegenberg
- B 275 bis Neuhof
- B 417 bis Wiesbaden
Die Anreise mit Privat-Pkw koordiniert die KBV-Geschäftsstelle (Frau Wehr, Tel. 05651-745660)
Ablauf:
bis 09:00 Uhr: Treffen Sammelstelle Nordenstadt/ parallel zur BAB 66
09:00 Uhr: Abfahrt von der Sammelstelle zur Zugaufstellung in der Mainzer Straße mit Polizeieskorte
11:00 Uhr Schlepperrundfahrt durch Wiesbaden
12:00 Uhr: Kundgebung bei der Hess. Staatskanzlei mit Übergabe unserer politischen Forderungen und Ansprachen durch HBV Präsident Karsten Schmal, LsV Tobias Wagner, HLJ Torben Eppstein
Während der parallelen Kundgebung wird der Schlepperzug anhalten, um den Livestream mit den Statements über das Handy verfolgen zu können. Der Link zum Livestream wird kurz vor Beginn der Kundgebung über die WhatsApp-Gruppe geteilt. Bitte bleiben Sie währenddessen in Ihrem Fahrzeug.
10.01.2024 - Sternfahrt mit Traktoren zum Regierungspräsidium Kassel mit anschließender Kundgebung
Anmeldung für die Sternfahrt nach Kassel unter Angabe der gewünschten Sammelstelle bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
11:00 Uhr: Kundgebung vor dem Regierungspräsidium Kassel mit Ansprachen durch Vertreter RBV, KBV, Regierungspräsident Weinmeister, Mitglieder des Bundestages (Organisation RBV Kurhessen, KBV Kassel)
Sammelpunkte in den Landkreisen Kassel und Schwalm-Eder:
- Hofgeismar / Kelzer Teich, Aufstellung 08:30 Uhr, Abfahrt 09:00 Uhr
- Fuldatal / Vellmar, Aufstellung 09:00 Uhr, Abfahrt 09:30 Uhr (Nähe Biogasanlage Hördemann)
- Kaufungen / Papierfabrik, Aufstellung 09:15, Abfahrt 09:45 Uhr
- Wolfhagen-Istha, Aufstellung 08:30 Uhr, Abfahrt 09:00 Uhr (Halle LU Becker)
- Wabern / Zuckerfabrik, Aufstellung 08:00 Uhr, Abfahrt 08:30 Uhr
- Fuldabrück / Gut Freienhagen, Aufstellung 09:15 Uhr, Abfahrt 09:45 Uhr
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Aufstellung an den Sammelstellen und halten Sie sich an die Anweisungen der Ordner und der Polizei!
Dabei hat die Ampel-Koalition scheinbar das Ausmaß dieser Schritte nicht begriffen- eine Kampfansage an die heimische Landwirtschaft. Wettbewerbsverzerrung, eine teurere Produktion mit der Folge, dass Lebensmittel billiger im Ausland produziert werden können und ein rasch voranschreitender Strukturwandel. Zuviel ist zuviel! Der Durchschnittssteuersatz und die Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte sinkt von 9 % auf 8,4 % und die Agrarförderung befindet sich ebenfalls im Sinkflug, nebenbei überbordende Bürokratie, die ebenfalls Kosten verursacht. Das Maß ist einfach voll und die neuen Pläne nur noch die Kirsche auf der Sahnehaube.
Mit der kurzfristig angesetzten Demo am 18. Dezember haben wir ein starkes Signal gesetzt. Nun stellt sich die Frage, wie es weitergeht:
Der Verbandsrat des Deutschen Bauernverbandes hat sich gestern mit den geplanten Kürzungen und den weiteren Demonstrationen befasst.
Die Demo am Montag war ohne Einschränkungen positiv!
Die Politik scheint jedoch nicht einlenken zu wollen. Eine Deckelung akzeptieren wir nicht.
Wie soll es weitergehen?
1. Es wird eine Friedenszeit vom 22.12.2023 bis 07.01.2024 geben
2. die Weihnachtsruhe muss bewahrt werden, damit die - bisher positive- Stimmung in der Bevölkerung nicht kippt
3. der DBV möchte eine bundesweite Aktion mit den anderen Verbänden ( DEHOGA, Logistiker, Handwerk etc.) vorbereiten
4. konkrete Maßnahmen werden in der 52. Kalenderwoche verkündet
Bitte vermeiden Sie radikale Symbole und jegliche Art der persönlichen Anfeindung .
Wir müssen die Bevölkerung auf unserer Seite behalten! Nur dann werden wir etwas erreichen!
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Verbraucherschutz berichtet, dass sich durch ein vor kurzem eingespieltes Software-Update die Situation deutlich verbessert hat, sodass wesentliche Bestandteile der landwirtschaftlichen Förderung doch noch in diesem Jahr an dem vom Bund vorgegebenen Termin (27.-29.12.2023) an die landwirtschaftlichen Unternehmen ausgezahlt werden können.
Konkret handelt es sich dabei um die Ausgleichszulage (AGZ), die „Einkommensgrundstützung“, die „Umverteilungsprämie“ und die „Junglandwirteprämie“. Absehbar nicht in diesem Jahr ausgezahlt werden können die Öko-Regelungen sowie die gekoppelten Tierprämien.
Oberstes Ziel ist es, die Zahlungen auf Grundlage der geprüften Antragsdaten zu leisten. Sofern dies nicht in allen Fällen möglich ist, soll dann zumindest eine Teilauszahlung erfolgen.
Alle Beteiligten sichern zu, dass das diesjährige Antrags- und Bewilligungsverfahren gründlich aufgearbeitet wird, um eine solche Situation für die Zukunft zu vermeiden.
Stand 20.11.2023
Verspätete Auszahlung der Flächenprämien !!!
Das HMUKLV teilt dem Hess. Bauernverband mit, dass der Termin 27./28.12.2023 zur Auszahlung der Flächenprämien nicht eingehalten werden kann !
Die Gründe dafür sind vielfältig.
Der Hess. Bauernverband setzt sich für die Einhaltung des üblichen Auszahlungstermins ein !!
Wir informieren Sie jetzt schon, damit Sie eventuelle Zahlungsverpflichtungen frühzeitig organisieren können.
Auf die Frage: „Wann kommt das Geld ?“ können wir heute leider noch keine Antwort geben.
Wir informieren Sie jedoch sofort, sobald wir etwas wissen.
Bitte informieren Sie auch Ihre Kolleginnen und Kollegen. Uns liegen leider nicht alle Mailadressen vor.
Unten können Sie sich die Beilage anschauen!
Sommerfest am Lawi-Info-Pfad am Sonntag, 12.Juni 2022 ab 11:00 Uhr in Herleshausen, Hahnhofsweg
Familiengottesdienst, Führungen durch die Gärtnerei, Agrar-Gesprächsrunden Angebote für Kinder und Erwachsene und vieles mehr!
Das ansprechende Programm steht Ihnen zum Download zu Verfügung.
In der Pressekonferenz informierte die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Ursula Nonnemacher, über die Maßnahmen zur Eindämmung der ASP.
Das vorläufige Gefährdete Gebiet hat einen Radius von etwa 15 km und umfasst die Landkreise Spree-Neiße und Oder-Spree, sowie den grenznahen Bereich Polens. Die endgültige Restriktionszone wird anhand topographischer Begebenheiten und Landnutzungsformen festgelegt. Dazu werden Experten hinzugezogen. Die Kernzone rund um den Fundort des Wildschwein-Kadavers hat einen Radius von mindestens 3 km.
Innerhalb des Gefährdeten Gebietes gelten folgende Maßnahmen:
- Jagdverbot für alle Tierarten
- Feststellung, welche schweinehaltenden Betriebe in der Restriktionszone liegen und Information über die strikte Einhaltung der betrieblichen Hygienemaßnahmen, um die Übertragung der ASP in die Hausschweinebestände zu verhindern
- Intensivierung der Kadaversuche
- Einrichtung von Kadaversammelstellen
- Eventuelles Ernteverbot von Mais, um eine Ausbreitung der Wildschweine zu verhindern
- Verbot von Veranstaltungen bei denen Kontakt zu Schweinen bestehen könnte, wie beispielsweise Hoffeste
- Verbringungsverbot von Schweine und Schweinefleisch
- Jäger vor Ort werden detailliert informiert.
In dem Gefährdeten Gebiet liegen einige landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltungen, die von
den Maßnahmen betroffen sind. Diese sollten die Hygienemaßnahmen strikt einhalten.
Maßnahmen in der Kernzone (Radius mindestens 3 km)
- Die gesamte Kernzone wird eingezäunt
- Es besteht ein generelles Betretungsverbot, um das Verschleppen des Virus zu verhindern.
- Untersagung der Ernte
- Generelles Verbringungsverbot von Schweinen und Schweinefleisch.
Brandenburg hat bereits im Vorfeld die Intensivierung der Fallwildsuche mit 50 € pro Fallwild gefördert.
Die Maßnahme hat zu einer Erhöhung der Probennahme um etwa 30% seit November 2019 geführt.
Zudem wurde ein mobiler Stromzaun an der Grenze zu Polen erreichtet, um die Einwanderung von
Schwarzwild zu reduzieren. Inwieweit diese Maßnahme Erfolg hatte, lässt sich nur schwer ermitteln,
dennoch ist es sehr wahrscheinlich, dass der Zaun das Auftreten des ersten ASP-Falls in Brandenburg
herausgezögert hat.
Entschädigung:
Das Bundesland Brandenburg hat sich bereits im Vorfeld des ASP-Ausbruchs Gedanken zu Entschädigungszahlungen betroffener Landwirte gemacht. Nach Aussage der Ministerin bestehen klare Vorgaben. Je nach Betroffenheit werden unterschiedliche Stufen abgegrenzt und es gibt verschiedene Töpfe aus denen Entschädigungen gezahlt werden können.
Das BMEL hat einen Erklärfilm zur ASP erstellt. Diesen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Videos/DE/Tiere/Tierseuchen/erklaerfilm-afrikanische-schweine-pest-ausbruch.html
Quelle: Hessischer Bauernverband
In der kommenden Woche soll die Aktion „Wir machen weiter“ noch einmal verstärkt werden. Deshalb rufen wir zu digitalen Aktionstagen auf.
Verabredeter Auftakt soll der 21.4.2020 sein.
Jede Landwirtin und jeder Landwirt kann auf seinen Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, Twitter etc.) selbstständig eigene Inhalte (Bilder, Videos etc.) veröffentlichen. Diese können z. B. Einblicke in die vielfältige Arbeit des Betriebes geben und zeigen, welche Lebensmittel der Hof produziert. Die Inhalte sollen mit einer der Botschaften verknüpft werden. Um Reichweite zu erzeugen, sollten die Hashtags #wirmachenweiter und #diedeutschenbauern verwendet werden.
Die Motive „Wir machen weiter“ können Sie sich hier herunterladen und ebenfalls in Ihrem WhatsApp-Status, bei Facebook, Instagram uvm. veröffentlichen.
Bei Fragen helfen wir gern.
Durch die Corona-Krise sind zahlreiche Fragen aufgetaucht.
Um Ihnen einen kleine Hilfestellungzu geben, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengetragen: Infos zu Corona
Wichtig: Bereiten Sie sich auf den Ernstfall vor und erstellen Sie einen Notfallplan (Schichtdienst, Helfer, die bei Quarantäne Tiere versorgen können etc.)
I. Allgemeine Hinweise
Das Corona-Virus wird uns wohl noch eine Weile beschäftigen. Der Chefvirologe der Berliner Charité, Prof. Dr. Christian Drosten, hält es für wahrscheinlich, dass sich 60 bis 70 % der Menschen infizieren können. Die meisten von ihnen würden nur leichte Erkältungssymptome oder gar keine Symptome aufweisen.
Insbesondere Tierhaltungsbetriebe - ob mit oder ohne Lohnarbeitskräfte - sollten frühzeitig klären, wie sie ihre Tiere weiter versorgen, wenn Betriebsleiter, Familienarbeitskräfte und/oder Mitarbeiter ausfallen. Denn sind Personen infiziert, werden diese sowie alle möglichen Kontaktpersonen (auch wenn diese nicht infiziert sind) 14 Tage unter (häusliche) Quarantäne gestellt.
Laut FLI gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass sich Nutztiere mit SARS-CoV-2 infizieren können. Demzufolge sollte eine Versorgung der Tiere oder anderweitige Arbeiten auf dem Betrieb weiter möglich sein, sofern die unter Quarantäne gestellte Person, den Kontakt zu anderen Personen meidet und entsprechende Hygienemaßnahmen konsequent umsetzt. Dies gilt aber nur vorbehaltlich weitergehender und einschränkender Auflagen durch die jeweilige Anordnung der zuständigen Gesundheitsbehörde!
Auf Nachfrage bei den Gesundheitsämtern, wie speziell landwirtschaftliche Betriebe mit solch einer Situation umgehen sollen, bekommt man allerdings unterschiedliche oder eher allgemeine Antworten:
Alle weisen jedoch darauf hin, dass die Isolierung der Menschen an erster Stelle stehe, auch bei Verdachtsfällen und Kontaktpersonen. Die Betriebe würden aufgefordert, selbst entsprechende organisatorische Vorkehrungen zu treffen, so z.B.:
- Das Erstellen von Notfallplänen.
- Angepasste Personal- und Schichtplanung: Das zielt darauf ab, dass
ausschließlich die gleichen Kollegen Kontakt haben.
- Wo es möglich ist, sollten unterschiedliche Eingänge und separate Räume genutzt
werden (Siehe weiter unten; Virus kann sich bis zu 9 Tage auf Oberflächen halten).
- Die Mitarbeiter sollten grundsätzlich auch ihre privaten Kontakte (z.B. nach
Feierabend) einschränken.
Wo dies konsequent durchgeführt wird, muss im Ernstfall unter Umständen nicht die gesamte Belegschaft
unter Quarantäne gestellt werden. Derartige Maßnahmen sollten aber in jedem Fall mit
dem Gesundheitsamt (https://tools.rki.de/PLZTool/) abgeklärt werden. Denn bislang gibt es weder klare noch einheitliche Regeln.
Prinzipiell geht es immer um Einzelfallentscheidungen. Unter bestimmten Voraussetzungen seien auch Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne möglich – beispielsweise, wenn die Mitarbeiter den gleichen Status hätten und so als geschlossenes Team arbeiten würden.
Ohne Kontakt zu anderen Kollegen im Betrieb könnten sie durchaus Schichten gemeinsam absolvieren.
Das Brandenburger Gesundheits- und Verbraucherschutzministerium erklärte, dass Ersatzarbeitskräfte in einer Tierhaltung eingesetzt werden könnten, in der zuvor positiv getestete Mitarbeiter tätig waren. Bei Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sind dabei keine gesonderten Desinfektionsmaßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus im Stall erforderlich.
Arbeitsbereiche, wie etwa der Melkstand, müssten demnach vor dem Einsatz des Ersatzpersonals nicht desinfiziert werden. Eine Übertragung über unbelebte Oberflächen sei bisher nicht dokumentiert. Das Corona-Virus übertrage sich hauptsächlich über Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch, insbesondere über die Schleimhäute der Atemwege. Auch eine indirekte Übertragung über die Hände, die mit der Mund- oder Nasenschleimhaut sowie mit der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, sei möglich.
Gründliches Händewaschen hat daher oberste Priorität.
II. Infos zu Quarantänemaßnahmen
Häusliche Quarantäne - was heißt das eigentlich?
Die Behörde entscheidet, über wen Quarantäne verhängt wird. Egal, ob man im Krankenhaus isoliert wird oder zu Hause bleiben muss: Betroffenen müssen dem Folge leisten und dürfen die Quarantäne nicht verlassen.
Das Gesundheitsamt kann eine häusliche Quarantäne (14 Tage, wegen der Inkubationszeit) anordnen, wenn:
- Kontakt mit einem Covid-19-Erkrankten bestand.
- Der Test auf das Coronavirus positiv ausgefallen ist, auch wenn keine oder nur
geringen Symptome auftreten.
- Betroffene sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten
haben.
- Familienmitglieder oder weitere Personen, die im selben Haushalt leben, stehen
automatisch auch unter Quarantäne. Ist eine Person im Haushalt ernsthaft am
Coronavirus erkrankt, sollten die restlichen Familienmitglieder auf die Umsetzung
konsequenter Hygienemaßnahmen achten.
Verhalten während der Quarantäne:
- Betroffene müssen zu Hause bleiben.
- Sie dürfen NICHT zur Arbeit gehen, Einkäufe erledigen, spazieren gehen oder
Besuch empfangen.
- Im eigenen Garten sollte sich nur aufgehalten werden, wenn dieser eingegrenzt ist
und sich auf Nachbarsgrün niemand aufhält.
Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
Die Anordnung des Gesundheitsamtes kann bei Zuwiderhandlung gerichtlich vollstreckt
werden (ggf. Abholung durch die Polizei).
Bei „Fluchtgefahr“ aus der Quarantäne-Station eines Krankenhauses, darf die Person
dort, auch eingeschlossen werden (dies bedarf aber einer richterlichen Anordnung).
Bei Zuwiderhandlung drohen laut Infektionsschutzgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu
zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Gesundheitszustand protokollieren
Während der häuslichen Quarantäne wird man von speziell geschulten Mitarbeitern des
Gesundheitsamtes betreut, wobei diese sich meist einmal täglich melden.
Die Betroffenen sind dazu verpflichtet, ihren Gesundheitszustand zu protokollieren, z.B.
Notieren von Symptomen und 2x täglich Fiebermessen. Am Ende der Quarantäne wird erneut auf das Virus getestet.
Nach Negativbescheid wird die Quarantäne aufgehoben.
Lohnfortzahlung/ Entschädigung bei Quarantäne bis 109,-€
- Über einen Verdienstausfall müssen sich sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige
keine Sorgen machen.
- Bei tatsächlicher Erkrankung wird die Person krankgeschrieben und es gelten die
normalen Regeln für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen Gehalt, danach
Krankengeld).
- Bei vorsorglicher Quarantäne greift das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von
Infektionskrankheiten.
- Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, der sich den Betrag aber
später von der Behörde zurückholen kann, welche die Quarantäne angeordnet hat.
- Wenn Selbstständige oder Freiberufler unter Quarantäne gestellt werden, erhalten sie
Verdienstausfall nach § 56 IFSG. Die Entschädigung bemisst sich nach den letzten
Jahreseinnahmen, die dem Finanzamt gemeldet wurden.
- Der Antrag auf Entschädigung muss schriftlich, innerhalb von drei Monaten nach
Einstellung des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne, bei den in den
Bundesländern hierfür festgelegten zuständigen Einrichtungen eingehen.
III. Saisonarbeitskräfte
Derzeit ungeklärt ist die für Sonderkulturbetriebe besonders drängende Frage, inwieweit ausländische Erntehelfer ihre Beschäftigung in Deutschland in den nächsten Wochen aufnehmen können.
Gegenüber der Politik setzt sich der DBV zusammen mit GLFA, ZVG und anderen Verbänden dafür ein, dass hier Regelungen vorrangig auf EU-Ebene oder bilateraler Ebene gefunden werden, die einen Arbeitsantritt arbeitsbereiter ausländischer Saisonkräfte ermöglicht.
Selbst wenn es gelingen sollte, bestehende Reisebeschränkungen für ausländische Erntehelfer zu beseitigen – ist damit zu rechnen, dass viele Erntehelfer derzeit nicht nach Deutschland reisen möchten.
Deshalb ist die Politik gefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen:
- Befristete Lockerung des Arbeitszeitgesetzes
- Befristete Erweiterung der Möglichkeit einer kurzfristigen Beschäftigung
- Befristete Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose,
Asylbewerber,
- Bezieher einer vorzeitigen Altersrente, etc.
IV. Liquiditätssicherung/ steuerliche Maßnahmen
Die Bundesregierung hat zum Schutz von Unternehmen ein umfassendes Hilfspaket beschlossen. Die zur Verfügung gestellten Förderinstrumente können schnell und punktgenau angepasst werden. Neben erleichterten Zugangsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld greifen folgende steuerliche Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen:
- Die Gewährung von Steuer-Stundungen wird erleichtert.
- Steuervorauszahlungen können leichter angepasst werden.
- Auf Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen wird bis 31.12.2020
verzichtet, soweit der Steuerschuldner unmittelbar von den Auswirkungen des
Corona-Virus betroffen ist.
Aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten Nachfrage-Rückgang in zahlreichen Sektoren verzeichnen viele Unternehmen und Betriebe derzeit unverschuldete Umsatzrückgänge wohingegen die laufenden Kosten oft gar nicht oder nur langsam abgebaut werden können. So können gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten, da ihnen die liquiden Mittel fehlen.
Die Bundesregierung will die Unternehmen mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung schützen. Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen erleichterten Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank. Im Bundeshaushalt steht ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. „Wenn notwendig“, kann dieser Rahmen um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden (Kredit- und Garantierahmen „ohne Begrenzung“). Bestehende KfW-Programme für Liquiditätshilfen werden erheblich ausgeweitet, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Zusätzliche Sonderprogramme werden aufgelegt,
bei denen die Risikotoleranz der KfW krisenadäquat erhöht wird. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent, bei Investitionen sogar bis zu 90 Prozent.
V. Weitere Informationen bzw. Informationsquellen:
Auf den nachfolgenden Seiten werden täglich neue Informationen zum Coronavirus veröffentlicht:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Link zu den aktuellen COVID-19 Fallzahlen in Deutschland, China und der Welt
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html
Link zur aktuellen Risikobewertung zu COVID-19:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
Weitere hilfreiche Webseiten sind:
www.bundesgesundheitsministerium.de
www.bmwi.de
www.dihk.de
www.infektionsschutz.de
Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt vielseitige Merkblätter, Infografiken
und Filmmaterial zur Verfügung.
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Allgemeine Infos zur Quarantäne:
(https://www.n-tv.de/ratgeber/Quarantaene-Was-ist-erlaubt-was-verboten-article21635883.html)
Die Verabschiedung der veränderten Düngeverordnung ist das falsche Signal. Gewässerschutz ist wichtig, aber eine bedarfsgerechte Düngung von Zwischenfrüchten und Kulturpflanzen steht dem nicht entgegen. Gemäß § 42 UVPG ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dazu verpflichtet, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Referentenentwurf der Verordnung durchzuführen. Dort kann und sollte sich jeder Betroffene beteiligen, dessen Belange durch den Entwurf berührt werden. Das kann entweder schriftlich an das Ministerium erfolgen:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Referat 711, Rochusstr. 1, 53123 Bonn
zum Stichwort: ‚Umweltbericht‘.
Außerdem können Sie Ihre Stellungnahme unter dem gleichen Stichwort an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an 0228/995294262 gesendet werden.
Die Frist der Beteiligung endet am 2. April 2020. Grundsätzlich sollte sich jeder Betrieb äußern und seine Betroffenheit durch die Neuauflage der Düngeverordnung darstellen. Bitte senden Sie deshalb eine individuelle Stellungnahme an das Ministerium. Einheitliche Stellungnahmen von verschiedenen Landwirten werden als eine Einzige angesehen, deshalb sollte kein Vordruck verwendet werden. Als Hilfestellung bieten wir eine kleine Argumentationshilfe an. Die Verordnung soll bereits am 3. April beraten werden, deshalb kann ggf. eine Nicht-Berücksichtigung von Stellungnahmen bei weiteren Schritten hilfreich sein.
Martin Häusling hat nichts verstanden!
40.000 Landwirte wünschten sich am vergangen Dienstag nichts sehnlicher, als in Berlin gehört zu werden. 8.500 Traktoren nahmen die weitesten Strecken auf sich, um das Augenmerk der Politik auf die Menschen zu lenken, die unsere Lebensmittel produzieren und über deren Köpfe hinweg in letzter Zeit viel zu oft entschieden wurde. Martin Häusling hat nichts von den Beweggründen verstanden, die die Landwirtinnen und Landwirte, Altenteiler und Nachwuchslandwirte auf die Straße treiben. Kinder, die auf ihren Plakaten fragen:“ Papa, darf ich auch noch Landwirt werden, wenn ich groß bin?“
Die Phrasen und Behauptungen die Häusling im Artikel der HNA vom 27.11.2019 äußert, haben rein gar nichts mit unserer fachlichen Praxis zu tun.
Wir Landwirtinnen und Landwirte waren in Berlin, um FÜR Dialogbereitschaft und FÜR eine wissenschaftsbasierte Politik zu demonstrieren. Wo waren Sie, Herr Häusling? Wären Sie in Berlin gewesen, hätten Sie die starke Einheit und Einigkeit der Landwirte gespürt, und zwar unabhängig von Wirtschaftsweise und Produktionsrichtung. Alle ziehen an einem Strang, um die Ziele zu erreichen. Die Politik wurde nach der zweiten großen Demonstration in Aufruhr und Aktionismus versetzt. Als Vertreter der Landwirtschaft in Brüssel wäre es doch schön, wenn auch Sie sich dem Dialog stellten, auf die Sorgen und Ängste der Landwirte vorurteilsfrei eingingen, anstatt einen Keil zwischen Sie zu treiben. Gerne zeigen wir Ihnen, wie unsere staatlich ausgebildeten Landwirtinnen und Landwirte mit hoher Sachkunde ihre Felder bewirtschaften. Und das nachhaltig- seit vielen Generationen schon.
Wann: 26.11.2019
Wo: Brandenburger Tor
Warum: Wir unterstützen, wie bereits auch in Bonn, die Initiative "Land schafft Verbindung".
Bundesweit organisieren sich Landwirte, weil sie von der derzeitigen Umwelt- und Landwirtschaftspolitik
die Wirtschaftskraft und den sozialen Frieden im ländlichen Raum gefährdet sehen.
Für Dienstag, 26. November 2019 plant die Bewegung eine zentrale Demonstration vor dem Brandenburger
Tor in Berlin. Neben einem umfangreichen Schlepperkorso ist dazu von 12.00 Uhr - 16.00 Uhr eine
Kundgebung durch die Initiatoren der Bewegung geplant.
Alle Mitglieder des Berufsstandes, unabhängig von Produktionsrichtung und Wirtschaftsweise,
sind dazu aufgerufen, ein Zeichen zu setzen und sich dem Protest am 26. November 2019
in Berlin anzuschließen.
Für die Hin- und Rückreise haben wir auch diesmal gemeinsam mit dem KBV Kassel und RBV Kurhessen
einen Bus organisiert. Der Bus hält in:
Oetmannshausen (Pendlerparkplatz- Kreuzung an der B27)
Autohof Ostheim (Burger King)
Autohof Lohfeldener Rüssel
Die Kundgebung am Brandenburger Tor ist von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr geplant.
Die Rückfahrt ist für ca. 16.30 Uhr vorgesehen.
Die genauen Abfahrtszeiten werden wir Ihnen in den kommenden Tagen zukommen lassen.
Leider ist der Bus nach Berlin sehr teuer, sodass wir die Fahrtkosten aufteilen müssen.
Sie belaufen sich auf 40 € pro Person, die wir im Bus einsammeln werden.
Wir bitten um schnellstmögliche Anmeldung (spätestens bis 22.11.2019)
per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter 651 - 745660.
Der Kreisbauernverband Werra-Meißner sieht die Weidetierhaltung im Werra-Meißner-Kreis in Gefahr und mit ihr die wertvollen Naturschutzflächen im Kreis. Grund dafür sind die häufigen Wolfssichtungen und Risse von Nutztieren.
Mit 24.000 ha "Natura 2000-Gebieten" ist der Werra-Meißner-Kreis hessenweit führend. Nicht umsonst wurde er durch das Bundesamt für Naturschutz zum „Hotspot der Biodiversität“ erklärt.
Diese wertvollen Naturschutzflächen, aber auch die zahlreichen Grünlandflächen werden durch Rinder, Schafe und Ziegen beweidet. Ohne regelmäßige Beweidung können die Flächen kaum von Büschen und Sträuchern freigehalten werden. Mulchen der Flächen führt zu einer Nährstoffanreicherung im Boden und damit zu einer Veränderung der Pflanzenarten.
Die gehäuften Sichtungen des Wolfes im Landkreis sind nun für die Tierhalter Grund zur Sorge. Bei Rissen von Nutztieren in Hersfeld-Rotenburg und im Schwalm-Eder-Kreis wurde bereits bestätigt, dass es sich um einen Wolf handelte. Von den Nutztierrissen im Landkreis stehen die Ergebnisse noch aus.
Volle Transparenz über die in Deutschland lebenden Wölfe wäre wünschenswert, ebenso wie eine zügige DANN-Analyse. Außerdem müssen die betroffenen Halter informiert werden, dass in ihrem Fall ein Wolf die Tiere gerissen hat. Nach Kenntnis des Kreisbauernverbands ist das zurzeit nicht der Fall.
Über 73 Wolfsrudel, einige Paare und zahlreiche Einzeltiere leben laut DBBW, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, in Deutschland, die meisten davon in Sachsen. Durch seinen Schutzstatus kann sich der Wolf nahezu ungehindert ausbreiten- mit fatalen Folgen für die heimische Weidetierhaltung. „Die Weidetierhaltung unserer Landwirte wird vor große Probleme gestellt. Denn mit steigender Wolfszahl steigen auch die Schäden, die von Wölfen verursacht werden“, so Uwe Roth, Geschäftsführer des Kreisbauernverbands.
„Jeden Morgen rechnet man mit dem Schlimmsten, wenn man die Herde kontrollieren möchte“, ergänzt Torsten Möller, erster Vorsitzender des Kreisbauernverbands und selbst Halter einer Mutterkuhherde.
Der Angriff eines Wolfes versetze eine ganze Herde in Panik. Das bliebe nicht ohne Folgen für die überlebenden Tiere. Zusätzlich zum Verlust der gerissenen Tiere kommt es durch den Stress bei tragenden Kühen und Schafen zu Fehlgeburten. Außerdem verlören die Tiere das Vertrauen in den Menschen und seien noch wochenlang sehr nervös und schreckhaft. „Es muss möglich sein, unseren Tieren auch weiterhin eine artgerechte Weidehaltung bieten zu können“, so Möller. Zurzeit habe er viele schlaflose Nächte aus Sorge um seine Rinder.
Der Schadensersatz für verendete Tiere ist gering. Schäden, die entstehen, wenn eine Herde in Panik flieht und einen Unfall verursacht, werden nicht beglichen.
Der Kreisbauernverband fordert, dass diese Schäden- einschließlich möglicher Folgekosten- unbürokratisch erstattet werden müssen. Auch der Ertragsausfall muss mitberechnet werden. Hierfür müsse die Beweislast hinsichtlich eines Nachweises eines Wolfsrisses zugunsten des Tierhalters umgekehrt werden.
Herdenschutz gestaltet sich schwierig
Eine „wolfssichere“ Einzäunung ist- sofern es sie denn tatsächlich überhaupt gibt-
nicht auf jeder Fläche umzusetzen. 31 Euro Zuschuss je Hektar ermöglichen kaum, einen wolfssicheren Zaun zu bauen. Außerdem überwand ein Wolf in Seigertshausen diesen „wolfssicheren Zaun“ bereits. Torsten Möller erklärt dazu: „Entlang unserer Flächen stehen rund 20 Kilometer Zaun guter fachlicher Praxis entsprechend. Die Umrüstung auf einen wolfssicheren Zaun läge in sechsstelliger Höhe. Das ist nicht umsetzbar.“
Er stellt auch die Frage, welche Auswirkungen ein wolfssicherer Zaun auf andere Arten habe. Füchse und Waschbären nutzten die Flächen zur Jagd, Rehe versteckten die Kitze beispielsweise im Gras.
Der Einsatz von Herdenschutzhunden als Alternative ist nicht nur sehr teuer, sondern bringt eine weitere Schwierigkeit mit sich: Als Herdenschutzhund ist seine Aufgabe, die Herde vor jeglicher Gefahr zu schützen- auch vor Spaziergängern oder Hunden. In einem Landkreis, der vom Tourismus profitiert, ist es fraglich, ob Herdenschutzhunde das richtige Konzept zum Schutz vor Wölfen sind.
„Der Schutz der Weidetierhaltung muss vor dem Schutz des Wolfes stehen“, fordert Roth, „Wie sonst sollen Grünland und Naturschutzflächen nachhaltig erhalten werden, wenn nicht durch Beweidung?“
Auch die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen müssen einfach und unbürokratisch einschließlich der Arbeitszeit entschädigt werden. Eine Einzäunung kann dabei nur dem Schutz vor einem Ausbrechen der Tiere dienen, nicht aber als Schutz vor Wolfsangriffen. Deshalb dürfen Entschädigungen nicht daran bemessen werden, ob der Zaun einen Wolf hätte abhalten können, Tiere zu reißen, sondern ob der Zaun einer guten fachlichen Praxis entspricht.
Die Wiederansiedelung des Wolfs darf nicht uneingeschränkt vorangetrieben werden. Die Belange der Weidetierhaltung und der Landwirte, aber auch deren gesellschaftlichen Leistungen im Naturschutz und in der Landschaftspflege müssen angemessen berücksichtigt werden.
Die Nutzung von Zwischenfrüchten und Gründecke auf Ökologischen Vorrangflächen, wie im vergangenen Jahr auch geschehen, ist wieder freigegeben. Auch im Jahr 2019 hat sich in vielen Betrieben die Situation rund um Futterknappheit aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen nicht entspannt.
Für Hessen wurden alle Flächen mit Zwischenfrüchten und Gründecke, die als ÖVF-Flächen angegeben sind, zur Beweidung mit Tieren oder Schnittnutzung zu Futterzwecken freigegeben.
Eine gesonderte Anzeige oder Genehmigung ist nicht erforderlich. Weiter gibt es keine Einschränkung die für den Zeitraum zwischen Aussaat und Nutzung eingehalten werden muss. Eine Beschränkung auf einzelne Kreise ist nicht erfolgt, Hessen ist damit landesweit freigegeben.
Sollte eine Aussaat vor Ablauf des 01. Oktober aufgrund höherer Gewalt/außergewöhnlicher Umstände nicht möglich gewesen sein, verweist die WI Bank auf die Mitteilungspflicht.
In einem solchen Fall ist eine Nachsaat zur Herstellung eines ordentlichen Bestandes nach dem 01.10. durchzuführen. Sollte der Fall höhere Gewalt/außergewöhnliche Umstände nicht vorliegen, wird die Fläche als ÖVF aberkannt.
Am 22.08.2018 wurde des Hessische Wassergesetz novelliert- mit Einschnitten für die Landwirtschaft. Ohne den Einsatz des Hessischen Bauernverband wären 10m- Randstreifen mit deutlichen strengeren Bewirtschaftungsauflagen in auf die hessische Landwirtschaft zugekommen.
Folgende Punkte gelten seit 22.08.2018 für „Gewässerrandstreifen an „Gewässern von wasserwirtschaftlicher Bedeutung“:
- bei der Bewirtschaftung ist ein Randstreifen von 4m einzuhalten. Innerhalb dieses Randstreifens ist der Einsatz und die Lagerung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln verboten. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich natürlich weiterhin das Fachrecht und die Abstandsauflagen des jeweiligen Mittels gelten
- das Pflügen des 4m-Randstreifens ab Böschungsoberkante ist ab dem 1. Januar 2022 verboten
- bei der Aufgabe der Nutzung des Randstreifens kann ab dem 1. Januar 2022 ein Geldausgleich gezahlt werden
- Ist die Hangneigung größer als 10% innerhalb der ersten 20 m zur Böschungsoberkante, so vergrößert sich der Randstreifen auf 5m
Lange Zeit war unklar, für welche Gewässer die Regelungen gelten. Nun wurden die Wasserbehörden der Kreise informiert, welche Gewässer unter das Hessische Wassergesetz fallen.
Dafür wurde auf dem Geoportal Hessen ein Viewer eingerichtet, der die betroffenen Gewässer zeigt. Für alle Gewässer, die auf der entsprechenden Karten zu sehen sind, gelten die oben genannten Regelungen.
Zu finden ist die Karte hier .
Unseren Landwirtinnen und Landwirte liegen Insekten am Herzen. Deshalb schaffen sie auch in diesem Jahr Lebensräume und legen Blühflächen an!
Wir nehmen wieder Saatgut-Bestellungen entgegen. Bislang wurden 400 kg Saatgut bestellt- also 40 Hektar werden allein im Rahmen des Projektes im Werra-Meißner-Kreis blühen blühen.
Wichtig: Die eingesäte Blühmischung kann auf hessenbauernbienen.de eingetragen werden!
Werden Sie Pate/Patin von unseren Blühwiesen!
Die Blühflächen werden extra angelegt, um Bienen und Insekten eine Nahrungsquelle zu bieten, daher auch die Bezeichnung "Bienenweide". Doch Blühflächen sind nicht nur Nahrungsquelle, sie unterstützen die Artenvielfalt, bieten Schutz für Rebhühner, Hasen und andere Wildtiere. Nebenbei vernetzen sie bestehende Biotope und sind natürlich auch eine "Augenweide" für uns Menschen.
Nützliche Insekten, also solche, die Schädlinge wie Blattläuse fressen, werden durch Blühflächen unterstützt. Zudem sind sie Nistplatz für Bodenbrüter, schützen den Boden vor Erosion und sind somit Grundwasser- und Bodenschutz.
Wahre Alleskönner also!
Biodiversität liegt Ihnen am Herzen und Sie möchten Blühstreifen fördern, haben keinen eigenen Garten oder Balkon?
Gern können Sie eine Blühwiesenpatenschaft übernehmen.
Die Patenschaft läuft bis zum 1. Oktober und kostet 5,-€ für 10 m², die Größe ist beliebig wählbar.
Sie erhalten ein Patenschaftszertifikat, den genauen Standort der Blühfläche ( die wir wohnortnah für Sie vermitteln und ab 50 m² ein Glas Honig vom Imker aus der Region.
Das Geld, das nach Begleichen der Ausgabe bleibt, wird einem Zweck gespendet, der der Biodiversität dient.
Die Versorgung von Küchen, Schul- und Kitamensen mit regional erzeugten Produkten ist vielen ein wichtiges Anliegen. Bislang scheitert der Anspruch häufig daran, dass begrenzte Budgets vermeintlich keine Bio-Produkte zulassen. Anknüpfend an die Veranstaltung „Küche sucht Region“, die wir im März 2018 in Kassel durchgeführt haben, möchten wir mit dieser Veranstaltung aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt, regionale Verpflegung anzubieten und wie dieser Mehrwert in das Gesamtkonzept Ihrer Einrichtung integriert werden kann. Außerdem besuchen wir Betriebe, die gerne liefern möchten oder bereits liefern. So kann auch diskutiert werden, welche Voraussetzungen von den LandwirtInnen erwartet werden, wie Lieferbeziehungen zustande kommen und welche Anforderungen an gelieferte Produkte gestellt werden.
Das Angebot richtet sich an LandwirtInnen und Küchenverantwortliche.
Wir laden Sie herzlich ein zum
Regionalforum „Kantine sucht Region Teil 2 - Regionaler Bezug – wie geht das?“
Donnerstag, 29. November 2018
15:00-18.00 Uhr | Rathauskantine |Kassel
Freitag, 30. November 2018
15.00-18.30 Uhr | Grebenstein-Schachten |Fuldatal-Simmershausen
Detaillierte Informationen zum Programm entnehmen Sie bitte dem Einladungsflyer im Anhang.
Wir bitten um Anmeldung mit Namen und Kontaktmöglichkeit bei unserem Kooperationspartner:
VÖL – Vereinigung Ökologischer Landbau e.V.
Ansprechpartnerin: Dr. Andrea Fink-Keßler
Tel.: 0561- 27 224, Fax: 0561- 28 88 952, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
und dem Kreisbauernverbänden Kassel und Werra-Meißner:
Ansprechpartnerin Stefanie Wittich
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fax: 0561-471818
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Für Fragen zur Veranstaltung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte leiten Sie die Einladung an mögliche Interessierte weiter.
Ab 16. Juli 2018 dürfen gemäß einer Ausnahmeregelung
im Landkreis Kassel,
dem Werra-Meißner-Kreis und
dem Schwalm-Eder-Kreis
ökologische Vorrangfläche durch Beweidung oder Schnittnutzung zu Futterzwecken verwendet werden!
Aufgrund der langhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Futterknappheit setzte sich der Bauernverband beim HMUKLV für diese Ausnahmegenehmigung ein.
Lediglich der Aufwuchs der ÖVF darf genutzt werden, nicht die Fläche selbst, d.h. eine Nachsaat mit dem Ziel der Futtererzeugung ist nicht erlaubt.
Wichtig: Nur wer Vordruck 1463 nicht oder unvollständig abgeben hat, muss diesen Antrag nachreichen. Infos darüber, wie der Antrag auszufüllen ist, sind hier zu finden.
Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung!
Ab 1. Juli werden alle Bundesstraßen mautpflichtig.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40
km/h sind grundsätzlich von der Maut befreit, unabhängig davon, ob sie für den eigenen oder einen
fremden Betrieb unterwegs sind.
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die landwirtschaftliche Bedarfsgüter transportieren, sind
auch dann von der Maut befreit, wenn sie schneller als 40 km/h fahren – sofern sie für eigene
Zwecke oder im Rahmen eines Maschinenring tätig sind.
Damit entspricht das Bundesverkehrsministerium den Forderungen des Bauernverbandes.
Mittwoch den 7. März 2018 von 13:30 – 17:30 Uhr
Im Bürgersaal der Stadt Kassel, Rathaus, Obere Königstraße 8, 34117 Kassel
Kantine sucht Region – aber auch die Region sucht die Kantine.
(Bio-)Fleisch aus der Region, ob in der
Kita, in der Schule, in der Firmenkantine, hätte viele Vorteile: Landwirte, die liefern, Metzger, die
verarbeiten und Konsumenten, die wissen wo es herkommt. Auch Vorteile für die Region selbst:
Wertschöpfung verbleibt und Arbeitsplätze rund um Produktion, Verarbeitung und Zubereitung der
Lebensmittel werden unterstützt. Wie kann das gehen? Ist die Nachfrage da, um meine Rinder hier
in der Region zu vermarkten? Ist das Angebot ausreichend, um Kantinen zu beliefern? Ist das Ganze
nicht zu teuer und zu aufwendig? Und wer liefert das? Für das Regionalforum „Kantine sucht
Region?!“ berichten Praktiker von ihren Erfahrungen und zeigen Strategien auf, wie ein erfolgreicher
Einsatz von regionalen und ökologisch erzeugtem Fleisch in der Gemeinschaftsverpflegung gelingen
kann. Eingeladen sind Landwirte, Metzger und alle Verantwortlichen in der
Gemeinschaftsverpflegung: Köchinnen, Köche, Küchen-Betriebsleiter, Verantwortliche für die
öffentliche Beschaffung in Verwaltung und Politik, Caterer und alle Interessierten. Ob Sie nur zuhören
oder sich mit dem Gedanken tragen, das Bio-Regionale mehr umzusetzen:Alle sind herzlich willkommen!
Das Ende der Sperrfristen nähert sich. Vor der ersten Düngemaßnahme ist es unbedingt erforderlich, eine Düngebedarfsermittlung zu erstellen. Auch der Düngebedarf im Herbst 2017 sollte, sofern noch nicht geschehen, ermittelt werden.
Die Formulare, die vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen erstellt wurden, können Sie sich hier herunterladen.
Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung!
Alle Formulare stehen zudem zum Download bereit.
Der Fachbereich 5 (Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen) des Werra-Meißner-Kreises teilte uns mit, dass das Landeslabor Gießen die Blutprobe eines am 01.11.2017 im Revier Wichmannshausen erlegten Wildschweins bezüglich des Aujeszkyvirus als negativ bewertet.
In der ersten Blutprobe waren mit dem Routine-Untersuchungsverfahren Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit nachgewiesen worden. Mit einem zweiten „besseren“ Testverfahren wurde auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen das Aujeszkyvirus untersucht - mit negativem Ergebnis.
Mit anderen Worten: Entwarnung – bis auf Weiteres noch keine Aujeszkysche Krankheit bei Wildschwein im Werra-Meissner-Kreis !!
Viele Landwirte engagieren sich ehrenamtlich in der Initiative Bauernhof als Klassenzimmer.
Als ergänzendes Bildungsmaßnahmen für unsere Kinder sind diese außerschulischen Lernorte von hohem Wert und bieten viele Möglichkeiten, Wissen über die Lebensmittel und deren Produktion zu vermitteln.
In diesem Rahmen können auch Themen wie Klima und Nachhaltigkeit gut thematisiert werden.
Aus diesem Grund bietet der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen in Kooperation mit der Initiative Bauernhof als Klassenzimmer kostenlose Fortbildungen für Landwirtinnen und Landwirte an.
Der "Integrierte Klimaschutzplan Hessen 2025" sieht vor, dass teilnehmende Landwirtinnen und Landwirte ab 2018 Förderungen für Angebote von "Bauernhof als Klassenzimmer" erhalten, die den Schwerpunkt "Klima und nachhaltiges Ernährungsverhalten" anbieten.
Die Teilnahme an einer der unten genannten Veranstaltungen ist die Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln.
Bei einer Hofführung mit Bundestagsabgeordneten Helmut Heiderich, Landtagsabgeordneter Lena Arnoldt und Landrat Dr. Michael Koch erläuterte Betriebsleiter Norman Wagner die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die tägliche Arbeit in der Landwirtschaft. Dass diese Auswirkungen deutlich spürbar sind, bestätigt auch Torsten Möller, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Werra-Meißner. „In 2009 gab es im Werra-Meißner-Kreis noch 147 milchviehhaltende Betriebe, 70 von ihnen haben in den letzten Jahren aufgegeben“, erklärte Möller. Starke Gewinneinbußen, aber auch steigende Auflagen und damit verbundene Bürokratie seien die wichtigsten Gründe dafür. „Um den Landwirten Entlastung zu verschaffen, muss der bürokratische Aufwand sinken“, stimmte Minister Schmidt dem zu. Um die Landwirtschaft weiter zu unterstützen, sprach sich Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt deutlich für den Erhalt des Zwei-Säulenmodells auch nach 2020 aus. Vor allem kleinere Betriebe und Junglandwirte sollten seiner Meinung nach gestärkt werden.
In Anbetracht der schlechten Milchpreise im letzten Jahr mahnte Schmidt an, die Kriseninstrumente verbessern zu müssen, um zukünftig weitere Krisen verhindern zu können. Außerdem kritisierte er, dass die derzeit hohen Butterpreise kaum Auswirkungen auf den Erlös der Erzeuger haben. „Von dem Erlös kommt zu wenig direkt beim Landwirt an“, so Bundesminister Schmidt.
In Zeiten geringer Erlöse ist Planungssicherheit, vor allem im Hinblick auf hohe Investitionskosten, wichtiger denn je. Das betrifft derzeit die Sauenhalter. Ihnen versprach Schmidt ausreichende Übergangsfristen.
Der hohe Flächenverbrauch im Werra-Meißner- Kreis und Landkreis Hersfeld-Rotenburg bereitet den Landwirten große Sorgen. Beide Landkreise sind derzeit von drei großen Bauvorhaben betroffen. Der Bau der Bundesautobahn A44 schreitet weiter voran; der Flächenverbrauch hierfür ist enorm.
Gleiches gilt für die Verlegung der Stromtrassen Wahle-Mecklar und SuedLink. In den entscheidenden und zur Zeit viel diskutierten Fragen waren sich die Vorsitzenden und der Bundesminister einig: „Wiederkehrende Entschädigungen sind die einzige vernünftige Lösung für die Landwirte, da es nicht genügend Ausgleichsflächen gibt“, betonte Vorsitzender des KBV Hersfeld-Rotenburg, Friedhelm Diegel.
Die seit dem 02. Juni 2017 gültige neue Düngeverordnung muss bereits zur Herbstdüngung 2017 berücksichtigt werden. Die wichtigsten Änderungen können Sie hier herunterladen.
Außerdem steht Ihnen unter dem Link "Umsetzung der neuen Düngeverordnung" eine vereinfachte N-Düngebedarfsermittlung als Download zur Verfügung.
Die Aussaat soll Mitte April/Anfang Mai erfolgen, um eine Anschlussblüte an den Raps zu gewährleisten.
Matthias Tschumi