Tätigkeiten

Schon seit 1996 waren wir in enger Zusammenarbeit mit dem Regionalbauernverband Kurhessen e.V. und deren Tochtergesellschaft, der RBV Kurhessen Assekuranzmakler GmbH, als Versicherungsvermittler für Sie tätig.

 Inzwischen haben wir eine eigene Tochtergesellschaft gegründet, die Kreisbauernverband Werra-Meißner Assekuranz Makler GmbH.

 Unsere Mitarbeiterin Monika Eyrich steht Ihnen dabei als kompetente Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Versicherungen zur Verfügung.

So erreichen Sie uns:
Telefon: 05651 74566 - 17
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sie können über uns alle gängigen Versicherungen abschließen, vorhandene
Versicherungen betreuen lassen und Hilfe bei Schadenfallabwicklungen
erhalten.

Unsere Unabhängigkeit ermöglicht es uns, unter den Versicherungsanbietern preiswerten und leistungsstarken Versicherungsschutz auszuwählen.
Dazu prüfen wir Ihre bisherigen Versicherungen, zeigen Ihnen mögliche Versicherungslücken auf und helfen Ihnen, diese zu schließen. Oft gelingt dies sogar ohne Mehrprämienaufwand, da beispielsweise Doppel- und/oder
Überversicherungen vermieden werden können.

Unsere Tochtergesellschaft ist als Versicherungsmakler von allen Versicherungsgesellschaften unabhängig und nur in Ihrem Interesse und Auftrag tätig.

Wir besitzen die hierfür vorgeschriebene Gewerbeerlaubnis als Versicherungsvermittler gemäß § 34 d Abs. 1 GewO.

Nähere Informationen zu unserer Vermittlertätigkeit finden Sie im Anhang.

Sie haben eine landwirtschaftliche Berufsausbildung?

Sie helfen gern, wenn sich andere in einer Notlage befinden?

Sie sind neugierig, andere Betriebe und Betriebszweige kennenzulernen?

Sie sind in der Lage, diese eigenverantwortlich für die Zeit der Einsatzdauer zu führen?

BetriebshelferInnen springen ein, wenn Not in einem betrieb entsteht, zum Beispiel weil die Betriebsleitung krankheitsbedingt ausfällt und die Bewirtschaftung des Betriebes gefährdet ist.

Betriebshelfer übernehmen

... die Versorgung der Tiere
... die Futterbeschaffung
... Erntearbeiten
... Aussaat
... und alles weitere, was in diesem Moment wichtig ist.

Die Betriebs- und Haushaltshilfe Hessen GmbH bietet BetriebshelferInnen

... leistungsgerechte Bezahlung, auch für BerufsanfängerInnen
... geregelte Arbeitszeiten
... Möglichkeit der Teilzeitarbeit
... geregelten Urlaub
... einen sicheren Arbeitsplatz

Bewerbungen richten Sie bitte an

Geschäftsführer Uwe Roth
Pfützenstraße 67
64347 Griesheim
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0160-90534046





Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Flyer Betriebshilfe.pdf)Betriebshilfe Hessen[ ]1962 KB

 Zum Vorjahr haben sich keine Änderungen ergeben.

Wer bereits im Vorjahr einen Antrag auf Agrardieselvergütung eingereicht hat, der bewilligt wurde und dessen Betriebsform und der Betriebsinhaber sich nicht geändert haben, kann den vereinfachten Antrag (1142) ausfüllen.

Für den dies nicht zutrifft, sollte den "langen" Antrag auf Agrardieselvergütung (1140) ausfüllen.

 Abgabefrist ist wie gewohnt der 30. September.

 Alle Anträge können entweder hier heruntergeladen bzw. auf zoll.de online ausgefüllt werden oder in unserer Geschäftsstelle abgeholt werden.

Bei Fragen stehen wir gern zu Verfügung!
Anhänge:
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Diese Datei herunterladen (1142_blanko_kurz.pdf)1142_blanko_kurz.pdf[ ]553 KB
Der Kreisbauernverband Werra-Meißner ist Außenstelle der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV). Sie berät die landwirtschaftlich Sozialversicherten in allen Fragen, die mit Berufsgenossenschaft, Krankenkassenangelegenheiten und Rentendingen zu tun haben. Die kompetente Beraterin ist Frau Eva Kohr, die auf eine jahrzehntelange Erfahrung in diesem Gebiet zurückgreifen kann.

Wenn es darum geht den Rentenantrag auszufüllen, eine Beratung durchzuführen, die Frage zu klären, ob die Ehegattin mit in Rente gehen kann und vieles mehr, so sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.

Auch Nebenerwerbslandwirte und teilweise Nichtlandwirte mit Grundbesitz haben Probleme mit Berufsgenossenschaft und Landwirtschaftlicher Sozialversicherung. Auch für diesen Personenkreis ist die Außenstelle der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung zuständig.

Auch Menschen, die keine Mitglieder im Kreisbauernverband sind, werden hier bestens informiert.

Als Ergänzung zur Sozialberatung bieten wir Ihnen den Service, dass wir für Sie die Arzneimittelbefreiung beantragen. Chronisch Kranke sowie andere Personen haben den Anspruch auf Befreiung der Arzneimittelzuzahlung. Dazu gilt es jedoch einiges an Vorarbeit zu leisten. Bei der Antragstellung müssen  sämtliche Belege  zum Befreiungsantrag mit eingereicht werden. Bei dieser Arbeit unterstützt Sie Frau Anne Leister gern. Nehmen Sie auch diese für viele sehr wichtige Beratung bitte in Anspruch.

Schon seit 1996 waren wir in enger Zusammenarbeit mit dem Regionalbauernverband Kurhessen e.V. und deren Tochtergesellschaft, der RBV Kurhessen Assekuranzmakler GmbH, als Versicherungsvermittler für Sie tätig.

 Inzwischen haben wir eine eigene Tochtergesellschaft gegründet, die Kreisbauernverband Werra-Meißner Assekuranz Makler GmbH.

 Unsere Mitarbeiterin Monika Eyrich steht Ihnen dabei als kompetente Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Versicherungen zur Verfügung.

So erreichen Sie uns:
Telefon: 05651 74566 - 17
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sie können über uns alle gängigen Versicherungen abschließen, vorhandene
Versicherungen betreuen lassen und Hilfe bei Schadenfallabwicklungen
erhalten.

Unsere Unabhängigkeit ermöglicht es uns, unter den Versicherungsanbietern preiswerten und leistungsstarken Versicherungsschutz auszuwählen.
Dazu prüfen wir Ihre bisherigen Versicherungen, zeigen Ihnen mögliche Versicherungslücken auf und helfen Ihnen, diese zu schließen. Oft gelingt dies sogar ohne Mehrprämienaufwand, da beispielsweise Doppel- und/oder
Überversicherungen vermieden werden können.

Unsere Tochtergesellschaft ist als Versicherungsmakler von allen Versicherungsgesellschaften unabhängig und nur in Ihrem Interesse und Auftrag tätig.

Wir besitzen die hierfür vorgeschriebene Gewerbeerlaubnis als Versicherungsvermittler gemäß § 34 d Abs. 1 GewO.

Nähere Informationen zu unserer Vermittlertätigkeit finden Sie im Anhang.

Mit Hofübergaben hat man in der Regel nur zweimal im Leben zu tun. Einmal wenn man noch jung und ahnungslos ist, dann bekommt man den Hof übergeben und später dann mit der nötigen Reife gibt man den Hof wieder ab. Oftmals ist das Kernproblem der Hofübergabe die Frage nach der Gerechtigkeit. Sind die so genannten weichenden Erben ausreichend abgefunden, fühlt sich der Übernehmer, die Übernehmerin ausgebeutet und können sich die Vertragsparteien nach Übergabe des Betriebes noch aufrichtig in die Augen schauen?

Dies alles sind Dinge, die bei einer Übergabe eine große menschliche Rolle spielen. Viele scheuen sich vor einem Konflikt, der möglicherweise gar keiner ist oder, auch wenn er vorhanden ist, unbedingt gelöst werden muss.

Zu den zwischenmenschlichen Dingen bei einer Hofübergabe kommen noch die steuerlichen hinzu. Eine Hofübergabe muss immer von der steuerlichen Seite mit begleitet werden. Auch wenn die menschliche für die Vertragsparteien die intensivste Problematik darstellt, ist die steuerliche ein gleichzusetzender Faktor.

Neben diesen beiden Komponenten muss dann auch noch die rechtliche gut beleuchtet werden.

Daher arbeitet der Kreisbauernverband Werra-Meißner auf drei Ebenen.

Die Vorbereitung mit der Familie, den Übergebern, den Übernehmern und den weichenden Erben wird vom Bauernverband durchgeführt. Parallel dazu steht für die Übergeber und die Übernehmer die steuerliche Beratung. Nach der steuerlichen Beratung und dem Vorgespräch geht es dann zum Notar und Rechtsanwalt. Dort werden die vorbesprochenen Inhalte dann in ein Vertragswerk gepackt, welches für alle Beteiligten die nötige Rechtssicherheit birgt.

Für die Hofübergabe und die Beratung zur Hofübergabe sind Herr Reinhard Schulte-Ebbert und Herr Uwe Roth zuständig.

Da Hofübergaben teilweise auch mit Kindern gemacht werden müssen, die nur an Wochenenden nach Hause kommen können, ist es ein Selbstverständnis, dass die Beratung sowohl nach Feierabend, als auch an Wochenenden stattfinden kann.
"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt"

Obwohl die Landwirte an sich sehr friedfertige Menschen sind, die sich gut in die Gesellschaft integrieren und im öffentlichen Bereich oftmals Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen, geschieht es auch hier, dass sich diese netten Menschen mit Rechtsproblemen auseinandersetzen müssen.

Das wohl häufigste nachgefragte Rechtsproblem in der Landwirtschaft ist das Pachtrecht. Viele unterschiedliche Ansichten ergeben sich aus unterschiedlich formulierten Verträgen, teilweise aus Unkenntnis der Materie heraus, und nur oberflächlichen Beratungen.

Keiner weiß über das Pachtrecht so gut Bescheid wie wir.

Sei es die Bewertung einer Kündigung eines Pachtvertrages, sei es der Abschluss eines Pachtvertrages oder sei es die Fortführung eines Vertrages, wir stehen Ihnen in den rechtlichen Fragen zur Seite.

Das nächst größere Problem sind die Grenzabstände.

Dürfen die Nachbarn so dicht mit der Hecke heran, wie sie sie grad eben gepflanzt haben, oder darf die Gemeinde mit einer neuen Apfelbaumreihe direkt auf meine Feldgrenze, oder ist der Uferabbruch am Gemeindebach wieder zu reparieren oder muss ich es so hinnehmen, wie es ist?

All dies sind Probleme, die mit dem höchsten Gut der Landwirte zu tun haben, nämlich mit Grund und Boden, Der Schutz der landwirtschaftlichen Flächen wird zunehmend mehr aufgeweicht. Die Verordnungen wie Wasserschutzgebiete, FFH-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete etc. stellen uns zunehmend mehr vor den Konflikt der rechtlichen Beurteilung, ob das, was dort passiert, auch wirklich passieren darf.

Macht es Sinn, sich gegen Erosionsschutzkataster zu wehren, ist es erfolgreich anzusehen, ob ich aus dem Überschwemmungsgebiet herauskomme? All das sind Fragen rund um Grund und Boden. Keiner wird so oft danach gefragt wie wir und keiner kann diese Fragen besser beantworten.

Was passiert wenn Oma oder Opa ins Altersheim kommen, welche Auswirkungen hat das auf meinen landwirtschaftlichen Betrieb und wie kann ich mich gegen mögliche zu hohe Geldzahlungen absichern? Auch das ist ein zunehmend größer werdendes Beratungsthema. Wir sind im ständigen Kontakt mit den Sozialämtern und anderen behördlichen Einrichtungen, die für Pflege und Pflegegelder zuständig sind. Die Beantwortung dieser Fragen ist mittlerweile Tagesgeschäft geworden.

Für all diese Dinge stehen Ihnen in unserer Geschäftsstelle der Rechtsanwalt Herr Reinhard Schulte-Ebbert und Herr Uwe Roth zur Seite. Vereinbaren Sie einen Termin bzw. rufen Sie an und Ihnen wird mit Sicherheit auf sehr neutralem Wege geholfen.

Unsere Rechtsberatung ist ausschließlich am Wohle der Mitglieder orientiert.
Zu den landwirtschaftlichen Prämienrechten gibt es einige Besonderheiten.

Die Prämienrechte sind handelbar und die Prämienrechte müssen immer auf denjenigen übertragen werden, der diese auch beantragt. Sollte ein Betrieb komplett verpachtet werden, so müssen die Prämienrechte auf den neuen Pächter mit übertragen werden. Geschieht dies nicht, hat der Pächter keinen Anspruch auf die Zahlung von Flächenprämien. Gleiches gilt wenn ein Hof von den Eltern auf die Kinder übertragen wird. Auch hier müssen die Prämienrechte mit übertragen werden.

Es nützt nichts, wenn die Übertragung der Prämienrechte nur im Vertrag erwähnt ist.

Diese müssen unbedingt in der - ZID-Datenbank - übertragen werden.

Dabei hilft Ihnen Frau Leister.

Wenn Sie Prämienrechte im Überhang haben, können Sie diese Prämien verkaufen. Sollten Sie Prämienrecht benötigen, ist Ihnen gleichfalls möglich auch Prämienrechte zu erwerben. Für beides, den Verkauf und den Kauf von Prämienrechten gibt es eine Börse. Frau Leister erteilt Ihnen gern Auskunft, wie Sie Prämienrechte erwerben bzw. verkaufen können. Sie hat auch den Überblick über Angebot und Nachfrage.

Oftmals werden wir nach Kauf bzw- Verkaufspreisen gefragt. Dies ist einzig und allein Verhandlungssache zwischen den Geschäftspartnern.

Um Prämienrechte in der Datenbank zu übertragen benötigen wir die Betriebsnummer des Übergebers, die Betriebsnummer des Übernehmers, den Pincode des Übergebers und den Pincode des Übernehmers.

Es ist uns jedoch bewusst, dass die meisten Betriebe nicht mehr über ihren Pincode verfügen. Dieser kann über uns neu beantragt werden. Die Kosten für eine neue Pinnummer betragen zur Zeit ca. 18 €.

Die Prämienrechte für das Antragsjahr sind spätestens bis zum 01.06. des Antragsjahres zu übertragen.

Bitte vereinbaren Sie mit uns rechtzeitig einen Termin zur Übertragung der Prämienrechte. Oftmals fehlen noch Kleinigkeiten, deren Beschaffung aber durchaus mehrere Wochen benötigt. Daher unsere Bitte: kommen Sie rechtzeitig zu uns.
Die landwirtschaftliche Betriebshilfe ist fester Bestandteil der Grundsätze der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Jedem Betriebsleiter und jeder Betriebsleiterin, dem oder der etwas zustößt mit der Folge der Arbeitsunfähigkeit hat einen Anspruch auf Betriebshilfe.

Die landwirtschaftliche Betriebshilfe erstreckt sich nicht nur auf die Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Außenbetrieb, Viehwirtschaft und Feldarbeit, sondern wird ergänzt durch den Anspruch auf Haushaltshilfe. Fällt die Betriebsleiterin aus, die den Haushalt des landwirtschaftlichen Unternehmens führt, gibt es ebenfalls einen Anspruch auf Betriebshilfe.

Ansprechpartnerin für Betriebshilfe ist Frau Anne Leister.

Sie hilft bei der Erledigung der Formalien, unterstützt bei dem Ausfüllen des Antrages und beim Stundennachweis, der für die Vergütung als Voraussetzung gilt.

Wir unterscheiden in der landwirtschaftlichen Betriebshilfe zunächst die landwirtschaftliche und die hauswirtschaftliche Betriebshilfe. Danach unterscheiden wir die Betriebshilfe, erledigt durch fest angestellt Betriebshelfer oder die Betriebshilfe, die erledigt wird mit selbst beschafften Betriebshelfern.

Der Anspruch auf Betriebshilfe besteht in der Regel für die Dauer der Krankschreibung, maximal jedoch vier Wochen. Frau Leister hilft aber auch gern bei der Ausnahme, nämlich beim Verlängerungsantrag für die Betriebshilfe. Auch hier gibt es Möglichkeiten, über die gesetzlich vorgeschriebene Dauer hinweg die / den Betriebshelfer oder die Haushaltshilfe auf dem Hof zu behalten.

Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns, damit wir Ihnen helfen können.