Erfolg für die Landwirtschaft: Stoffstrombilanz-Verordnung aufgehoben
Seit dem 8. Juli 2025 ist die Stoffstrombilanz-Verordnung offiziell außer Kraft gesetzt. Damit entfällt für landwirtschaftliche Betriebe die bisher verpflichtende Erstellung der Stoffstrombilanz – ein bedeutender Schritt in Richtung Bürokratieabbau und praxisgerechtere Düngevorgaben.
Die Bundesregierung reagiert mit dieser Entscheidung auf den langjährigen Druck aus der landwirtschaftlichen Praxis und die konsequente Arbeit der Berufsvertretungen. Der Bauernverband hat sich mit Nachdruck für eine Vereinfachung des Düngerechts eingesetzt und diesen Erfolg maßgeblich mitgestaltet.
Für Betriebe bedeutet die Aufhebung eine spürbare Entlastung: Die aufwendige Datenerfassung und Dokumentation von Nährstoffströmen sowie die verpflichtende Bilanzierung entfallen. Das spart Zeit, reduziert Bürokratie und schafft mehr Raum für das Wesentliche – die landwirtschaftliche Arbeit.
Der Bauernverband bleibt auch weiterhin aktiv: Noch ist unklar, welche neuen Anforderungen künftig gelten und wie sich die Änderung auf angrenzende Regelungen wie die Düngeverordnung oder die Konditionalität auswirkt. Sobald hierzu Klarheit besteht, werden wir Sie an dieser Stelle umfassend informieren.
Dieser Erfolg zeigt: Engagierte Interessenvertretung zahlt sich aus. Der Bauernverband steht fest an der Seite der Landwirte – für eine praxisnahe, zukunftsfähige Landwirtschaft.
solch eine Ausbringung schlichtweg gefährlich.
Um zu sehen, welche Schläge die erforderliche Hangneigung aufweisen, kann im Geobox-Viewer Hessen (https://geobox-i.de/GBV-HE/)
die entsprechende Karte eingesehen werden.
(https://beteiligungsportal.hessen.de/.../themen/1004420...).
Weitergehende Informationen finden Sie hier:
https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2024-07/hinweise_zur_meldung.pdf
https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2024-07/antrag_6_3duev-einzbesond.pdf