KBV-Info
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Werra-Meißner Kreis
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde im Jahr 2000 in Kraft gesetzt und hat den Schutz der Gewässer zum Ziel. Sie soll wasserwirtschaftliches Handeln durch Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne bündeln und einen sowohl quantitativ als auch qualitativ guten Zustand des Oberflächen- und Grundwassers erreichen. Hierbei handelt es sich um eine europäische Richtlinie, die vorsieht, den guten chemischen als auch mengenmäßigen Zustand im Grundwasser bis 2015 zu erreichen.
In den ersten beiden Phasen wurde eine flächendeckende Bestandsaufnahme auf Gemarkungsebene erstellt, im zweiten Schritt wurde ein Maßnahmenprogramm erstellt.
Auf Grund dieser Bestandsaufnahme wurden betroffene Gemarkungen zu sogenannten „Maßnahmenräumen“ zusammengeführt.
In diesen Maßnahmenräumen steht den Landwirten eine kostenfreie Zusatzberatung durch ein Ingenieurbüro zur Verfügung. Ziel dieser Gewässerschutzberatung ist es, Stoffeinträge ins Grundwasser weiter zu minimieren und Erosion zu verhindern. Zu diesem Zweck bilden die Landwirte der betroffenen Gemarkungen Arbeitskreise, in denen für den jeweiligen Maßnahmenraum wichtige Themen besprochen und auch in Feldversuchen erforscht werden. Die Ergebnisse stellt das Beratungsbüro in Vorträgen als auch in einem Rundschreiben vor. Als weitere Mitglieder dieser Arbeitskreise nehmen an den Veranstaltungen der Projektträger (Gemeindeverwaltung oder Stadtwerke), ein Vertreter des RP Kassel, der Fachdienst Ländlicher Raum des Werra-Meißner Kreises sowie der Kreisbauernverband teil.
Das Beratungsangebot ist für die Landwirte kostenfrei, und auch die Teilnahme und Umsetzung von Maßnahmen ist freiwillig.
Im Werra-Meißner Kreis gibt es drei von der WRRL betroffene Maßnahmenräume, diese befinden sich im Werratal, in Waldkappel und in Witzenhausen.
Sollten Sie Fragen zur WRRL haben, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle.