Ab 16. Juli 2018 dürfen gemäß einer Ausnahmeregelung

im Landkreis Kassel,
dem Werra-Meißner-Kreis und
dem Schwalm-Eder-Kreis


ökologische Vorrangfläche durch Beweidung oder Schnittnutzung zu Futterzwecken verwendet werden!
Aufgrund der langhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Futterknappheit setzte sich der Bauernverband beim HMUKLV für diese Ausnahmegenehmigung ein.

Lediglich der Aufwuchs der ÖVF darf genutzt werden, nicht die Fläche selbst, d.h. eine Nachsaat mit dem Ziel der Futtererzeugung ist nicht erlaubt.