Ab dem 1.1.2025 dürfen flüssige organische Düngemittel nur noch streifenförmig auf- oder direkt in den Boden eingebracht werden.
Für uns als Bauernverband war das Anlass zur Kritik. Gerade im Werra-Meissner-Kreis, auf unseren vielen hängigen Flächen, ist
solch eine Ausbringung schlichtweg gefährlich.

Deshalb haben wir uns für eine Ausnahmeregelung stark gemacht, die nun umgesetzt wurde:

Für Schläge mit 20% Hangneigung und mehr besteht die Möglichkeit, von der Ausnahmeregelung gebrauch zu machen.
Um zu sehen, welche Schläge die erforderliche Hangneigung aufweisen, kann im Geobox-Viewer Hessen (https://geobox-i.de/GBV-HE/)
die entsprechende Karte eingesehen werden.
Dafür muss unter Layer der Punkt "Hangneigung ab 20%" ausgewählt werden.
Liegt mindestens eine 10 x 10 m² große Kachel in dem jeweiligen Schlag, kann ein Antrag auf Ausnahme gestellt werden
(https://beteiligungsportal.hessen.de/.../themen/1004420...).
Angeschnittene Kacheln am Rand des Schlages werden nicht berücksichtigt.