Die Nutzung von Zwischenfrüchten und Gründecke auf Ökologischen Vorrangflächen, wie im vergangenen Jahr auch geschehen, ist wieder freigegeben. Auch im Jahr 2019 hat sich in vielen Betrieben die Situation rund um Futterknappheit aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen nicht entspannt.

Für Hessen wurden alle Flächen mit Zwischenfrüchten und Gründecke, die als ÖVF-Flächen angegeben sind, zur Beweidung mit Tieren oder Schnittnutzung zu Futterzwecken freigegeben.

Eine gesonderte Anzeige oder Genehmigung ist nicht erforderlich. Weiter gibt es keine Einschränkung die für den Zeitraum zwischen Aussaat und Nutzung eingehalten werden muss. Eine Beschränkung auf einzelne Kreise ist nicht erfolgt, Hessen ist damit landesweit freigegeben.

Sollte eine Aussaat vor Ablauf des 01. Oktober aufgrund höherer Gewalt/außergewöhnlicher Umstände nicht möglich gewesen sein, verweist die WI Bank auf die Mitteilungspflicht.

In einem solchen Fall ist eine Nachsaat zur Herstellung eines ordentlichen Bestandes nach dem 01.10. durchzuführen. Sollte der Fall höhere Gewalt/außergewöhnliche Umstände nicht vorliegen, wird die Fläche als ÖVF aberkannt.